
Der Kurpark mit den Historischen Kuranlagen ist einer der schönsten Orte der Goethestadt Bad Lauchstädt. Hier fanden früher viele Feste und Veranstaltungen statt – allen voran das traditionelle Brunnenfest. Umso größer war die Enttäuschung, als das Brunnenfest 2025 nicht im Kurpark stattfinden durfte, sondern auf ein kleineres Gelände am ehemaligen Brunnenversand ausweichen musste. Viele Bürger fragen sich nun: Warum war das so? Wer entscheidet eigentlich über den Kurpark – und wie viel Einfluss hat die Stadt?
Inhaltsübersicht
Wem gehört der Kurpark?
Der Kurpark gehört nicht der Goethestadt Bad Lauchstädt, sondern der Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt gGmbH. Diese gemeinnützige Gesellschaft ist dafür verantwortlich, die Anlagen zu erhalten und kulturell zu nutzen.
Die Eigentums- und Rollenverteilung sieht so aus:
Bereich | Wer/Was | Rolle |
---|---|---|
Eigentum | Historische Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt gGmbH | Trägerin und Verwalterin des Kurparks |
Gesellschafter | Land Sachsen-Anhalt | Stellt den Aufsichtsrat, trägt Verantwortung für Strategie & Struktur |
Zuwendungsgeber | Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Saalekreis, Goethestadt Bad Lauchstädt | Geben Fördermittel, aber keine Gesellschafterrechte |
Geschäftsführung | Leitung der gGmbH | Hat Hausrecht, prüft Sicherheit, entscheidet über Nutzung & Veranstaltungen |
Siehe auch Verwaltungs- und Eigentümerstruktur: goethe-theater.com/ueber-uns/
Welche Rolle hat die Stadt Bad Lauchstädt?
Die Goethestadt Bad Lauchstädt ist kein Gesellschafter, sondern ein Zuwendungsgeber. Das bedeutet: Sie unterstützt den Betrieb des Kurparks finanziell, kann Kooperationsverträge abschließen, eigene Veranstaltungen mitorganisieren und Impulse setzen.
Aber: Entscheidungen über den Kurpark trifft allein die Geschäftsführung der gGmbH – sie hat das Hausrecht, muss für Sicherheit sorgen und ist an den Denkmalschutz gebunden.
Die Stadt kann also Wünsche und Anträge einbringen, sie kann Fördermittel bereitstellen oder beim Organisieren helfen – doch am Ende entscheidet die gGmbH.
Warum durfte das Brunnenfest 2025 nicht im Kurpark stattfinden?
Die offizielle Begründung lautete: Eigentums- und Sicherheitsfragen.
- Da die Stadt nicht Eigentümerin ist, konnte sie nicht allein bestimmen.
- Sicherheitsauflagen (Fluchtwege, Brandschutz, Denkmalschutz) waren nicht erfüllt.
- Die gGmbH als Trägerin konnte den Kurpark deshalb nicht freigeben.
Das führte dazu, dass das Brunnenfest auf das Ausweichgelände am ehemaligen Brunnenversand verlegt wurde – eine Notlösung, die viele Bürger enttäuscht hat.
Was kann die Stadt tun – und was nicht?
Die Einflussmöglichkeiten der Stadt lassen sich so zusammenfassen:
Thema | Stadt kann das … | Stadt kann das nicht … |
---|---|---|
Strategie/Profil | Über Förderpolitik und Kooperationen Impulse setzen | In der Gesellschafterversammlung abstimmen (kein Mitglied) |
Einzelne Veranstaltungen | Anregen, mitfinanzieren, Mitveranstalter sein | Allein genehmigen – das liegt bei der gGmbH |
Sicherheit & Haftung | Bei Genehmigungen mitwirken, Anforderungen finanzieren/umsetzen | Vorschriften umgehen oder übergehen |
Budget & Infrastruktur | Zuschüsse geben, Infrastruktur fördern (zweckgebunden) | Über Mittel Eigentumsrechte ableiten |
Wie läuft eine Entscheidung praktisch ab?
So gelangen Bürgerwünsche zu einer Veranstaltung im Kurpark:
- Bürger äußern Wünsche, z. B. durch Vereine oder Stadtrat.
- Goethestadt Bad Lauchstädt kann diese Anliegen aufnehmen, Anträge stellen, Fördermittel einbringen.
- Geschäftsführung der gGmbH prüft Hausrecht, Sicherheit und Auflagen.
- Nur wenn alles erfüllt ist, kann eine Veranstaltung im Kurpark stattfinden.
Zur Verdeutlichung gibt es ein Schaubild, das den Entscheidungsweg zeigt:
Fazit
Der Kurpark gehört nicht der Stadt, sondern der gGmbH. Gesellschafter ist allein das Land Sachsen-Anhalt, während Stadt und Landkreis Zuwendungsgeber sind. Das bedeutet: Die Stadt hat Einfluss über Fördermittel und Kooperationen, aber keine direkten Entscheidungsrechte.
Ob Veranstaltungen wie das Brunnenfest im Kurpark stattfinden dürfen, entscheidet letztlich die Geschäftsführung der gGmbH unter Beachtung von Sicherheit und Denkmalschutz.
Für die Bürger heißt das: Wer möchte, dass das Brunnenfest wieder im Kurpark gefeiert wird, muss sich an die Stadt wenden. Diese kann das Anliegen weitertragen und Druck aufbauen – aber umgesetzt werden kann es nur, wenn Stadt, Landkreis, Land und die gGmbH an einem Strang ziehen.